Wärmebrückenberechnung nach DIN 4108
Wärme fließt stets vom höheren zum niedrigeren Temperaturniveau. Im
Bereich von Wärmebrücken tut sie das besonders gut. Wärmebrücken
entstehen zwangsläufig beim Aufeinandertreffen unterschiedlicher
Bauteile der Gebäudehülle, wie in etwa am Deckenauflager, am
Fensteranschluss oder an der Traufe - um nur einige Beispiele zu nennen.
Es gibt auch geometrisch bedingte Wärmebrücken wie z.B. die
Außenwandecke. Durch die größere Außenwandfläche gegenüber der
Innenwandfläche entsteht hier ein negative Wärmebrücke. Dies kommt einer
detaillierten Wärmebrückenberechnung bzw. der Energiebilanz zu Gute.
Oftmals werden Wärmebrücken auch als Kältebrücken bezeichnet. Dies ist
jedoch nicht korrekt, da die Physik nur Wärme kennt.
In der
EnEV-Berechnung dürfen die Auswirkungen von Wärmebrücken in der
Gebäudehülle pauschal berücksichtigt werden. Hierzu existieren folgende
Möglichkeiten:
Pauschaler Wärmebrückenzuschlag ΔUWB
= 0,15 W/(m²K) - bei überwiegender Innendämmung. Ein Thema z.B. im
Denkmalschutz, wenn die Außenfassade nicht gedämmt werden darf. Für den
Neubau also eher uninteressant.
Pauschaler Wärmebrückenzuschlag ΔUWB = 0,10 W/(m²K)
- kein weiterer Nachweis erforderlich. Der mittlere U-Wert der
thermischen Hüllfläche wird um 0,10 W/(m²K) erhöht. Oftmals ein
K.O.-Kriterium für das Erreichen des KfW-Effizienzhaus 55 - Standards!
Pauschaler Wärmebrückenzuschlag ΔUWB = 0,05 W/(m²K) - unter Berücksichtigung der Detailvorgaben der DIN 4108 Beiblatt 2: 2006-3. Es ist ein Gleichwertigkeitsnachweis erforderlich. Gelingt
der Nachweis, wird der mittlere U-Wert der thermischen Hüllfläche um
nur 0,05 W/(m²K) erhöht. Der KfW-Effizienzhaus 55 - Standard wird meist
erreicht.